Was das KRITIS-Dachgesetz regelt
Das KRITIS-Dachgesetz bildet den sektorübergreifenden Rahmen für die physische Resilienz kritischer Anlagen. Es ist seit dem 17. März 2026 in Kraft. Der amtlich veröffentlichte Text weist eine Änderung vom 21. Juli 2026 aus. Für den konkreten Betreiberfall sind Gesetz, anwendbare Rechtsverordnungen und behördliche Feststellungen maßgeblich.
Betroffenheit konkret prüfen
Nicht jede wichtige oder große Anlage ist automatisch eine kritische Anlage im gesetzlichen Sinn. Sektor, kritische Dienstleistung, Anlagenzusammenhang und maßgebliche Kriterien müssen geprüft werden. Fristen dürfen nicht pauschal aus der Veröffentlichung des Gesetzes abgeleitet werden. Eine operative Standortprüfung ersetzt diese rechtliche Einordnung nicht.
Vom Risiko zur nachvollziehbaren Maßnahme
Risiken, Abhängigkeiten und Ausfallfolgen bilden die Grundlage für angemessene Maßnahmen. Physische Schutzbausteine umfassen beispielsweise Schutzzonen, Zutritt, Detektion, Alarmbewertung, Reaktion und Dokumentation. Zuständigkeiten, Ersatzwege und die Überprüfung der Schutzkette machen Maßnahmen praktisch nachvollziehbar.
Was SecuConCept unterstützt
Wir strukturieren den vereinbarten operativen Schutzbedarf, planen technische, personelle und organisatorische Schnittstellen und koordinieren die Umsetzung. Die vollständige Compliance- und Nachweisverantwortung verbleibt beim Betreiber. Rechtliche Einstufung, IT-/OT-Sicherheit, NIS2 und spezielle Branchenanforderungen sind gesonderte Fachaufgaben. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung oder Fristenberechnung.
Bundesweite Planung und regionale Prüfung
SecuConCept nimmt Anfragen aus ganz Deutschland entgegen. Bei mehreren Standorten werden gemeinsame Anforderungen gebündelt und örtliche Voraussetzungen getrennt geprüft. Umfang, tatsächliche Verfügbarkeit und realistischer Start werden vor einer Zusage abgestimmt.

